Statut des Humboldt-Vereins Ungarn
1. Bestimmung, Ziele und Grundsätze der Tätigkeit des Humboldt-Vereins Ungarns (im weiteren HVU)
Der HVU ist eine Non-Profit-Organisation vor allem der ehemaligen und gegenwärtigen ungarischen Humboldt-Stipendiaten mit wissenschaftlich-kultureller Zielsetzung, die es als ihre Aufgabe ansieht, die neuen Beziehungen zwischen dem ungarischen und dem deutschen Volk sowohl auf wissenschaftlichem Gebiet, wie auch im Bereich der zwischenmenschlichen Kontakte zu vertiefen.
Die Tätigkeit des HVU ist in erster Linie darauf gerichtet, im Rahmen wissenschaftlicher und kultureller Veranstaltungen Kontakte zwischen den auf verschiedenen Fachgebieten tätigen ehemaligen und gegenwärtigen Humboldt-Stipendiaten zu knüpfen.
Der HVU beabsichtigt jedoch nicht, seine Aktivitäten nur auf Humboldt-Stipendiaten auszurichten. Die wissenschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen sind offen für alle Interessenten, die auf den entsprechenden Fachgebieten tätig sind.
Die Geschäftsleitung des HVU plant und organisiert die wissenschaftlich-kulturellen Veranstaltungen unter Berücksichtigung der Vorschläge der Mitglieder.
Der HVU pflegt die Beziehungen zur Alexander von Humboldt-Stiftung in Deutschland, beteiligt sich jedoch nicht an der Auswahl der Stipendiaten.
Der HVU baut Beziehungen zu Humboldt-Klubs aus, die in anderen Ländern aktiv sind.
Der HVU unterstützt Besuche und Vorträge deutscher Forscher in Ungarn.
Der HVU unterstützt seine Mitglieder, in ihren Fachbereichen, an ihren Arbeitsstellen oder an ihrem Wohnort Humboldt-Klubs zu schaffen.
Der HVU setzt alle ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für die Verwirklichung der oben genannten Ziele ein.
Der HVU ist unabhängig von politischen Parteien, bekommt von diesen keinerlei Unterstützung, unterstützt diese seinerseits ebenfalls nicht, benennt und unterstützt keine Kandidaten für Parlamentswahlen.
Der HVU möchte nach demokratischen Grundprinzipien arbeiten.
2. Sitz und Anschrift des Humboldt-Vereins Ungarn:
Semmelweis Universität
Institut für Humanphysiologie
H-1094 Budapest, Tûzoltó u. 37-47
Briefadresse: H-1446 Budapest, Pf. 448
Telefon: +36 1 495 1500/60302
Fax: +36 1 334 3162
3. Die Mitgliedschaft
3.1. Mitglied des HVU kann jeder ehemalige oder gegenwärtige Humboldt-Stipendiat werden, der seine Aufnahme schriftlich beantragt, das Statut des Vereins anerkennt und seinen Mitgliedsbeitrag zahlt.
3.2. Unterstützendes Mitglied des HVU kann jede natürliche oder juristische Person sein, die das Statut des Vereins anerkennt und den Mitgliedsbeitrag zahlt.
3.3. Die Mitgliedschaft im HVU ist freiwillig, die ordentlichen Mitglieder haben gleiche Rechte. Die unterstützenden Mitglieder nehmen an der Beschlußfassung nicht teil, dürfen nicht wählen und auch nicht gewählt werden, die Geschäftsführung ist jedoch verpflichtet, ihre Anträge substantiell zu behandeln. In gegebenem Fall muß darüber auch die Meinung der Mitgliedschaft eingeholt werden, entweder auf schriftlichem Weg oder in der Generalversammlung.
4. Organisationsaufbau des Humboldt-Vereins Ungarn
4.1. Das höchste Organ des HVU ist die Vollversammlung. Die Vollversammlung wählt die Geschäftsleitung nach folgenden Prinzipien: Zur beschlußfähigen Entscheidung ist die Anwesenheit der einfachen Mehrheit der Mitgliedschaft notwendig. Im Falle schriftlicher Stimmabgabe geht der Verein so vor, daß er nur die bis zum vorher bestimmten Termin und ausschließlich von ordentlichen Mitgliedern eingegangenen Briefe beachtet; auch in diesem Fall ist zur Beschlußfassung die Teilnahme der einfachen Mehrheit ausreichend. Es ist wünschenswert, doch nicht obligatorisch, daß bei beiden Formen der Abstimmung mindestens 50% der Mitgliedschaft an der Entscheidungsfindung teilnehmen.
Über die Art der Abstimmung (offen, geheim, Listenwahl, usw.) entscheidet die Vollversammlung jeweils durch offene Abstimmung. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden der Vollversammlung. In personellen Fragen entscheidet möglichst die Vollversammlung, während bei anderen Fragen die Briefwahl erlaubt ist.
Ein Vereinsmitglied kann durch eine als regelrechte Privaturkunde formulierte Vollmacht (zwei Zeugen) ein anderes Mitglied bevollmächtigen, an seiner statt zu stimmen. Die Vollmacht muß vor der Vollversammlung dem Vorsitzenden der Vollversammlung vorgelegt werden.
4.2. Die Mitglieder der Geschäftsleitung sind: der Vorsitzende, der Sekretär, die stellvertretenden Sekretäre, die aus je drei Mitgliedern bestenden Rechungs- und Ethikkommissionen. Die Vollversammlung kann auch Ehrenvorsitzende wählen.
4.3. Das Mandat der Mitglieder der Geschäftsführung gilt - mit Ausnahme der Ehrenvorsitzenden - für drei Jahre.
4.4. Die Geschäftsführung berichtet der Mitgliedschaft jährlich über die Tätigkeit des Vereins - entweder auf schriftlichem Wege oder in begründetem Fall auf einer einberufenen Vollversammlung. Die Vollversammlung ist alle drei Jahre einzuberufen.
4.5. Einen Vorschlag für die Mitgliedschaft in der neuen Geschäftsführung kann jedes Mitglied schriftlich formulieren, jedoch bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Mandats der jeweils aktuellen Geschäftsführung. Kandidat für die Übernahme eines Amtes kann nur jemand werden, den mindestens fünf Mitglieder durch eine schriftliche Erklärung unterstützen. Die jeweils aktuelle Geschäftsführung informiert sich darüber, ob die vorgeschlagene Person die Aufgabe übernehmen würde und erstellt bei bejahenden Antworten - unter Bezeichnung der Funktionen - die Kandidatenliste. Bei den einzelnen Funktionen sind mehrere Kandidaten wünschenswert, jedoch nicht obligatorisch. Bei der Zusammensetzung der Geschäftsführung wird gewünscht, stellt aber keinen diese ausschließenden Gesichtspunkt dar, daß einerseits möglichst viele Fachbereiche vertreten sein sollen, andererseits ein Amt von einem Mitglied höchstens für zwei Perioden innegehabt werden soll.
4.6. Die Aufgabe des Vorsitzenden des HVU ist die Leitung der Vereinstätigkeit. Er vertritt den Verein, besonders hinsichtlich der Beziehungen zur Alexander von Humboldt-Stiftung, zu ausländischen Humboldt-Vereinen und zur Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Ungarn. Er leitet die Tätigkeit der Geschäftsführung. Bei Entscheidungen, die Beschlüsse erfordern steht dem Vorsitzenden bei Stimmengleichheit das Recht zur Entscheidung zu. Über die Einberufung der Vollversammlung entscheidet der Vorsitzende. Der Vorsitzende nimmt seitens des Vereins als Kurator an der Arbeit des Kuratoriums der Stiftung Ungarischer Humboldt-Stipendiaten teil.
4.7. Aufgabe des Sekretärs des HVU ist die juristische Vertretung des Vereins in den ihm vom Vorsitzenden übertragenden Fragen, sowie die Erledigung der wirtschaftlichen Aufgaben. Der Sekretär des Humboldt-Vereins Ungarn vertritt in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen auch die Stiftung der Ungarischen Humboldt-Stipendiaten. Der Sekretär des HVU betraut im Falle seiner Verhinderung einen der stellvertretenden Sekretäre mit der Erledigung der obigen Aufgaben.
4.8. Aufgabe des Sekretärs des Humboldt-Vereins Ungarn ist die Vorbereitung und Organisation der Jahrestreffen und /oder der Vollversammlungen, sowie von wissenschaftlichen und kulturellen Programmen; ihm obliegt unter Beachtung der Vorschläge von Geschäftsführung und Mitgliedern die Auswahl der Örtlichkeiten. Er ist verantwortlich für die rechtzeitige Information der Mitgliedschaft. Der Sekretär des HVU betraut im Falle seiner Verhinderung einen der stellvertretenden Sekretäre mit der Erledigung der obigen Aufgaben.
4.9. Auf Aufforderung des Vorsitzenden kontrolliert die Rechnungskommission das Vermögen des HVU sowie seine finanziellen Aktivitäten. Darüber erstattet sie der Mitgliedschaft im Rahmen jeder Vollversammlung Bericht. Auch die Mitgliedschaft kann eine Untersuchung anregen, dazu sind jedoch Anträge von mindestens zehn Mitgliedern notwendig.
4.10. Die Ethikkommission überwacht die dem Statut entsprechende, rechtmäßige und ethische Tätigkeit des Vereins. Sie kann im Auftrag des Vorsitzenden, aber auch aus eigener Initiative Untersuchungen durchführen. Auch aufgrund der Initiative der Mitglieder ist sie verpflichtet, Prozesse zu prüfen, dafür ist jedoch der Antrag von mindestens zehn Mitgliedern notwendig. Über die Untersuchungsergebnisse legt die Kommission dem Vorsitzenden und später auch den Mitgliedern (schriftlich oder auf der Vollversammlung) Rechenschaft ab. Auf Vorschlag der Ethikkommission kann eine außerordentliche Wahl der Geschäftsführung anberaumt werden; diese wird gemäß Punkt 4.1. durchgeführt. Allerdings müssen in diesem Fall mindestens 50 % der Mitgliedern ihre Stimme abgeben.
4.11. Die Geschäftsführung gestaltet ihre Arbeitsweise und ihre Arbeitsmethoden im Einklang mit dem Statut; in von ihr als begründet angesehenen Fällen oder auf Antrag der Mitglieder kann dies auch durch eine detaillierte Verfahrensform geregelt werden. Der Beschluß über die detaillierte Verfahrensform wird gemäß Punkt 4.1. gefaßt.
4.12. Die finanziellen Fragen des HVU gehören in die Kompetenz der Geschäftsführung.
5. Sonstige Fragen
5.1. Die finanzielle Basis des HVU setzt sich aus dem Mitgliedsbeiträgen und sonstigen Einnahmen zusammen.
5.2. Der HVU deckt seine Kosten (z. B. Kosten für Postsendungen, Kosten für Veranstaltungen, Zuwendungen für Reisekosten im In- und Ausland) aus den Einnahmen.
5.3. Der HVU kann in gegebenem Fall ständig oder zeitweilig Mitarbeiter beschäftigen. Die Arbeitgeberrechte werden vom Sekretär des Vereins, bzw. im Fall seiner Verhinderung von einem der durch ihn beauftragten stellvertretenden Sektretäre wahrgenommen.
6. Humboldt-Klubs
6.1. Die Gründung von im Rahmen des HVU tätigen Humboldt-Klubs muß der Geschäftsführung bekannt gegeben werden.
6.2. Die Humboldt-Klubs müssen während ihrer Tätigkeit die Statuten des HVU einhalten.
Budapest, 5. Mai 2007
Mitgliedsbeitrag:
| Beitrag für Mitglieder und unterstützenden Mitglieder mit Wohnsitz in Ungarn |
min. 6.000,- Ft pro Jahr |
| Beitrag für Mitglieder und unterstützenden Mitglieder mit Wohnsitz im Ausland | min. 12.000,- Ft pro Jahr |
| Beitrag unserer pensionierten Mitglieder | min. 3.000,- Ft pro Jahr |
| Mitgliedsbeitrag auf Lebenszeit (vom Wohnsitz unabhängig) | min. 100.000,- Ft pro Jahr |
| Firmenmitgliedschaft | min. 180.000,- Ft pro Jahr |
2. Februar 2010