János Zlinszky: Einleitungsworte
Dem ungarischen Verein der Humboldt Stipendiaten ist eine Ehre zuteil geworden: zwei ehemalige Präsidenten der Verfassungsgerichte Deutschlands und Ungarns, beide der Humboldt Stiftung zugetan, teilen in unserer Periodika mit uns ihre Gedanken über wichtige Fragen der Rechtstaatlichkeit. Roman Herzog, ehemaliger Bundespräsident und vorher auch Präsident des Verfassungsgerichtes in Karlsruhe, war vom Anfang an an der Gestaltung und Entwicklung des ungarischen Verfassungsgerichtes persönlich interessiert. Er hat uns allen mit Rat und Tat - aber auch durch sein öffentliches Eintreten für das Ansehen unseres Gerichtes - viel geholfen, über die ersten, sich reich bietenden Hindernisse auf unserem Wege zur Gestaltung des Rechtstaates zu kommen. Mit der ihm eigenen jovialen Gemütlichkeit, mit treffenden und sicheren Ratschlägen und Hinweisen stand er den ersten Richtern zur Seite. Schon in der ersten Zeit unserer Tätigkeit hat er sich die Mühe genommen, uns persönlich zu besuchen. Auch der fortdauernde Kontakt beider Gerichte hat vieles dazu beigetragen, Probleme zu durchschauen und in einer streng juristischen Weise zu lösen. Dabei hat er uns ermutigt, eigene Wege zu gehen oder Lösungen anzustreben, wo wir es nötig fanden. László Sólyom, der erste Präsident des ungarischen Gerichtes hat sicher in seiner Person viel dazu beigetragen, dieses Bündnis fruchtbar zu gestalten. Er war, wie mehrere aus den Reihen der Richter, Humboldt-Stipendiat und wurde jüngstens mit dem Humboldt-Preis geehrt. Schon diese Tatsache zeugt von der wirksamen Elite-Bildung der Humboldt-Stiftung, und ist somit ein Beweis, dass diese persönliche individuelle Auswahl der Stipendiaten, an der die Stiftung - trotz aller Bemühungen ungarischer und anderer kommunistischer Regierungsstellen - beibehalten hat, eine glückliche gewesen ist. Die Zusammenarbeit zweier hoher juristischer Gremien, geleitet durch die zwei befreundeten prominenten Wissenschaftler, hat etliche Resultate erzielt, auf welche besonders Sólyoms Artikel im einzelnen, wie auch generell hinweist. Dabei ging es im theoretischen Sinne um die Frage, die Herzog in senem Artikel stellt: Ist das Verfassungsgericht ein gesetzgeberisches, oder nur ein auslegendes und anwendendes Organ. Die Frage des Systemwandels war in allen dasselbe erlebenden Ländern: Kann man mit alten Gesetzen aufgrund einer neuen Verfassung und eines auf nun demokratischer Basis beruhenden politischen Systems die revolutionäre Aufgabe der auszubauenden Rechtstaatlichkeit lösen, oder sind dazu Sondermaßnamen, Sondergewalten unbedingt nötig? Ich bin der Auffassung, dass das Verfassungsgericht, obwohl Gericht im engen Sinne des Wortes, doch nicht der Gerichtsbarkeit sondern eher der Gesetzgebung zuzuordnen ist. Der Aktivismus des ungarischen Gerichtes war vor Jahrzehnten auch dem Deutschen nicht fern, und es ist auch nicht anders möglich, die uns vorgesetzten Aufgaben zum Wohl der Gesellschaft zu lösen. Dieser Aktivismus ist aber als Kontrolle gegen die anderen Gewalten des Staates gerichtet, sofern es nötig ist, sie in die Schranken ihrer verfassungsmäßigen Rolle zu weisen. Der Wandel des Systems brachte unerwartete Möglichkeiten, unerwartete Probleme, unerwartete Aufforderungen mit sich: die Orientierung aufgrund einer Verfassung, die die meisten nicht kannten, nicht achteten und nicht gewohnt waren, sich danach richten zu müssen, brachte der Verfassungsgerichtsbarkeit viel Arbeit auf. Man hat uns oft diesen Aktivismus als Vorwurf entgegengeschleudert. Ich behaupte, es war nötig, in diesem Sinne vorzufahren, und wir waren eher etwas zurückhaltend in der Gestaltung der neuen Rechtstaatlichkeit. Es wird wohl noch eine Weile dauern, bevor der Gesellschaft bewußt wird, was sie dieser ersten verfassungsmäßigen Periode alles zu danken hat. Beitragend zur Klärung der Frage ist es nützlich, ja unumgänglich, die Streitfragen nun auch von innen, aus der Sicht der Richter, wissenschaftlich diskutieren zu können. Dazu können, in einem keineswegs homogänen Leserkreis, wie unser Verein, jedoch verbunden durch den Forschergeist Humboldts, die hier uns vorgelegten Artikel in nicht unbedeutender Weise beitragen.________________________________________________________________________________
János Zlinszky
(Professor an der Katholischen Universität
Péter Pázmány, ehemaliger
Verfassungsrichter)