Einführung
Der
Europäische Rat vom 12./13. Dezember 1997 in Luxemburg hatte den Startschuss
zu einer neuen Erweiterungsrunde der Europäischen Union gegeben. Auf
der Basis der Empfehlungen der Europäischen Kommission in ihrer im
Juni 1997 veröffentlichten AGENDA 2000 wurden Anfang April die Verhandlungen
mit jenen Ländern aufgenommen, die aus Sicht des Europäischen
Rates in ihren Transformationsprozessen am weitesten fortgeschritten sind.
In der AGENDA 2000 waren die Reformanstrengungen aller Beitrittskandidaten
gewürdigt worden, zugleich wurde jedoch festgestellt, dass bisher
keiner der Beitrittskandidaten die Bedingungen zufriedenstellend erfüllt
hat, die die EU 1993 in ihren Kopenhagener Beschlüssen zur verbindlichen
Grundlage einer Vollmitgliedschaft erklärt hatte.
Dennoch
haben die Beschlüsse des Europäischen Rates vom Dezember 1997
dem notwendigen und sinnvollen Prozess der Erweiterung der EU Richtung
und Dynamik gegeben. Ein Jahrzehnt nach dem Zusammenbruch der kommunistischen
Diktaturen nimmt das neue Europa konkretere institutionelle Konturen an,
die auf dem Prinzip der Selbstbestimmung und einem respektvollen Miteinander
großer und kleiner Staaten gründen. Der bevorstehende Prozess
der Beitrittsverhandlungen dient dazu, die Reformentwicklungen in den fünf
ausgewählten Staaten Mitteleuropas in Richtung Rechtsstaatlichkeit
und Marktwirtschaft konsequent zu fördern und in die volle europäische
Integration münden zu lassen.
Viel
Arbeit muss derzeit bewältigt werden: Der gemeinschaftliche Rechtsbestand, der
acquis communaitaire, umfasst nach Schätzungen 200 000 Textseiten
Rechtsvorschriften in 14 000 Rechtsakten. Mit den Ländern Mitteleuropas,
mit denen die Beitrittsverhandlungen begonnen haben, wurden bereits Anfang
der neunziger Jahre "Europaabkommen" geschlossen. Seitdem vollzieht sich ein
beispielloser Prozess der Rechtsangleichung. Die sogenannten Reformländer
haben bereits ein großes Stück ihres Weges zurückgelegt,
wenngleich in vielerlei Hinsicht eine Angleichung an die gewohnten und
rechtlich verbindlichen Verhältnisse innerhalb der EU noch bevorsteht.
Dabei
sind die Beitrittsverhandlungen im Grunde keine "Verhandlungen" im engeren
Sinne des Wortes. Schon mancher Spitzenpolitiker der Reformstaaten hat
diese Lektion anläßlich eines Besuches in Brüssel zu seiner
großen Überraschung - oder auch mit Bitternis - erfahren müssen:
Die EU "verhandelt" im Grunde genommen nicht, sondern erwartet die vollständige
Übernahme des acquis communautaire. Insofern sind die "Verhandlungen"
kein partnerschaftliches Geben und Nehmen. Inwieweit die Anerkennung der
Bedingungen der EU in den Kandidatenländern noch zu europaskeptischen
oder gar europafeindlichen Gegenreaktionen führen könnte, bleibt
einstweilen abzuwarten.Jedenfalls
wird die EU unzweifelhaft darauf insistieren, dass, wer der Union beitreten
will, die in ihr erreichten Standards anerkennen und seinerseits anstreben
muss. Bestenfalls wird die EU mit sich über Ausnahmeregelungen oder
Übergangsregelungen sprechen lassen. Die dafür in Frage kommenden
Materien umfassen maximal einen Anteil des acquis communautaire von fünfzehn
Prozent.
Für
die Beitrittsverhandlungen, die mit Polen, Ungarn, der Tschechischen Republik,
Slowenien, Estland und Zypern 1998 begonnen wurden,
wird gewöhnlich ein Zeitraum von drei bis fünf Jahren angesetzt,
orientiert an den Erfahrungen bisherigen Beitrittsverhandlungen. Der Verhandlungsprozess
ist so flexibel angelegt, dass 1999 noch weitere Beitrittskandidaten dazustießen
- Litauen, Lettland, die Slowakei, Rumänien und Bulgarien streben
ebenfalls die EU-Mitgliedschaft an und wurden zunächst in eine Art
Warteschleife geschickt ("pre-ins"). Jetzt wurden die Verhandlungen mit
diesen Staaten ebenfalls begonnen. Es ist theoretisch nicht ausgeschlossen,
dass eines der Länder, mit denen der Verhandlungsprozess später
aufgenommen wurde, am Ende dennoch mit größerer Geschwindigkeit
als andere die Beitrittsbedingungen einlösen könnte. In allen
Kandidatenländern werden in der nächsten Zeit die Parlamente
damit beschäftigt sein, die Gesetzesänderungen zu vollziehen,
die zu den gebotenen EU-Rechtsstandards führen sollen. Von dort bis
zu einer Situation, in der in der Realität des politischen und gesellschaftlichen
Lebens von einer "Angleichung an die EU-Standards" gesprochen werden kann, liegt
indessen noch ein langer Weg.
Damit
rücken politische Fragen in den Vordergrund des Verhandlungsprozesses,
und es wird Entscheidungsbedarf jenseits der Fachfragen geben: Wie intensiv
muss die reale Angleichung gediehen sein, um die Beitrittsfähigkeit
eines Landes billigen zu können " Kann es angehen, dass kleinere und
periphere Länder früher in die EU aufgenommen werden als andere,
die, wie das strategische Schlüsselland Polen, eventuell noch längere
Zeit benötigen könnten, um den acquis communautaire umzusetzen
und die Realitäten so zu ändern, dass die Verhandlungsergebnisse
in allen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten und im Europäischen Parlament
erfolgreich ratifiziert werden"
Dispute um Ausnahmeregelungen und um Übergangsfristen sind noch zu
erwarten, geführt mit den unterschiedlichsten Argumenten - sei es
von denen, die längere Übergangsfristen aus Schutzgründen
für einzelne Branchen der Transformationsökonomien befürworten,
sei es von denen, die eben diese Übergangsfristen möglichst begrenzt
halten wollen, um die Dynamik der Transformation nicht zu bremsen.
Am
wichtigsten wird - vermutlich - schließlich die
Frage werden, ob und inwieweit sich die Europäische Union im Verlauf
der nun begonnenen Verhandlungen ihrerseits "erweiterungsfähig" wird
machen können: Noch immer herrscht in nicht wenigen Kreisen der EU-Länder
prinzipiell Skepsis über Sinn und Auswirkungen einer EU-Osterweiterung.
Befürworter einer vertieften europäischen Integration äußern
die Sorge, dass die erreichten EU-Standards auf keinen Fall durch neu hinzugekommene
Staaten unterhöhlt werden dürften; heutige Empfänger der
unterschiedlichen EU-Finanzprogramme befürchten, ihr Förderanteil
könnte zugunsten der mitteleuropäischen Neumitglieder reduziert
werden.
Weitergehend
steht die Frage im Raum, ob die Osterweiterung eine Art Selbstzweck der
EU sein wird oder ob im Zusammenhang mit dieser Frage eine längst
überfällige Erörterung der "Idee Europa", der Frage nach
den Zielvorstellungen und Zweckbestimmungen des Integrationsprozesses insgesamt,
begonnen werden kann. In diese Diskussionen könnten auch die künftigen
Neumitglieder mit deutlichen Akzenten eingreifen.
Emotional
trifft das Thema "Osterweiterung der Europäischen Union" die Wünsche
(Aufschwung der Wirtschaft, Stabilität) aber auch die Ängste
(Immigration, wirtschaftliche Einschränkungen, finanzielle Belastungen)
der Bevölkerung besonders in den Staaten, die als Anrainer direkt
durch eine Osterweiterung der EU betroffen sind. Die Komplexität des
Themas zeigt sich zum einen in dem hybriden Charakter der Europäischen
Union als Zwitter zwischen Bundesstaat und Staatenbund1, zum
anderen in der enormen Vielfalt und dem erheblichen Umfang an rechtlichen,
wirtschaftlichen und vor allem soziokulturellen Maßnahmepaketen,
die eine Erweiterung mit sich bringt.
In
diesem Licht stellt sich die Osterweiterung der Europäischen Union
als die wesentliche Herausforderung der EU selbst, aber auch ihrer Mitgliedsstaaten
für die nächsten Jahrzehnte dar: Nicht nur, dass große
rechtliche und verwaltungsspezifische Um- und Neugestaltungen vor allem
in den Beitrittskandidatenländern nötig sind, sondern auch und
vor allem, weil sie die Osterweiterung in ihrem Kern die Neuorientierung
eines über lange Jahre durch Ideologien gespaltenen Kontinents und
seiner Bevölkerung betrifft.
Angesichts
der Komplexität des Vorgangs und der emotionalen Besetzung des Themas
ist es nicht verwunderlich, dass die Meinungen und Interessen hinsichtlich
einer Osterweiterung in allen beteiligten Staaten teilweise stark auseinandergehen.
Eine völlig geschlossene InteressenIage wird sich, realistisch gesehen,
wahrscheinlich nie herausbilden. Daher bleibt die Aufgabe bestehen, eine
konkrete Vision im Spannungsfeld von nationalstaatlichen und europäischen
Interessen herauszuarbeiten, will man nicht das "Projekt Europa" nach erfolgreich
beschrittenem 43-jährigem Weg in Gefahr bringen.
Was
die verschiedenen Politikfelder der EU anbelangt, so haben bisher den supranationalen
Interessen, vertreten vor allem durch das Europäische Parlament und
die Europäische Kommission, stets auch nationalstaatliche Interessen
gegenübergestanden. Wie groß der Anteil der nationalstaatlichen
Prägung eines Politikfeldes dabei ist, hängt in erheblichem Maß
von der Integration, d.h. dem Grad der Vergemeinschaftung des jeweiligen
Politikfeldes ab. So ist beispielsweise die Agrarpolitik eines der am stärksten
vergemeinschafteten Politikfelder, die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
der EU dagegen, das am wenigsten integrierte und deshalb im wesentlichen
nationalstaatlich geprägte Politikfeld. Dass sich aber gerade auf
einem so stark vergemeinschafteten Feld, wie der Agrarpolitik, nationale
Interessen besonders deutlich zeigen, verdeutlicht, dass man die europäische
Politik und damit auch die InteressenIage zur Osterweiterung nie allein
einer Seite zuordnen kann. Sie ist stets eine Mischung aus nationalen Interessen,
denen auf europäischer Ebene Gehör verschafft werden soll und
der gemeinschaftlichen Arbeit an einer überstaatlichen europäischen
Vision.
Die
sog. Osterweiterung der EU ist in diesem Zusammenhang natürlich nicht
als einzelnes Politikfeld zu betrachten. Sie ist vielmehr ein Prozess,
in dessen Verlauf alle Politikfelder berührt werden. In seinem Kern
ist der Prozess der Osterweiterung aber auch ein Teil der gemeinsamen Außenpolitik
der EU, weshalb auch verständlich wird, dass die Frage der Osterweiterung
eine Frage der nationalen, bzw. regionalen Interessen ist, nicht nur, aber
doch zu einem erheblichen Maß.
Hinzu
kommt, dass die Erweiterung der EU nur mit der Zustimmung aller Mitgliedsstaaten
beschlossen werden kann, was bedingt, dass bestimmte nationalstaatliche
Interessen, seien sie auch noch so speziell, in jedem Fall von den anderen
Staaten angehört und ernstgenommen werden müssen, will man die
Erweiterung der Europäischen Union nicht in eine Sackgasse führen.
Bisherige
Erweiterungen der EU
Die
Europäische Union (bzw. ihre Vorgängerorganisationen) hat sich
in ihrer inzwischen 43-jährigen Geschichte von einer zahlenmäßig
und geographisch überschaubaren Gruppe der Sechs (Deutschland, Frankreich,
Italien und die Benelux-Staaten) hin zu einer Staatengemeinschaft entwickelt,
die sich nicht nur zahlenmäßig mehr als verdoppelt (15 Mitgliedsstaaten),
sondern sich auch geographisch auf fast ganz Westeuropa ausdehnt hat.
Die
Erweiterung der EU hat sich dabei im Wesentlichen in drei Phasen vollzogen.
Die erste Erweiterung gruppierte sich um Großbritannien, Irland und
Dänemark (1973), die sog. Süderweiterung" um Griechenland, Spanien
und Portugal (1981 bzw. 1986) und die dritte Erweiterung um Schweden, Finnland
und Österreich (1995).
Das
wesentliche Merkmal der ersten Erweiterungsphase der Europäischen
Gemeinschaft war die noch ungewisse Zukunft der damaligen Europäischen
Gemeinschaft. Denn im Gegensatz zur heutigen Situation war die EG zu diesem
Zeitpunkt nicht das für Europa einzig mögliche Modell wirtschaftlicher
Zusammenarbeit.
Bereits
zwei Jahre nach der Schaffung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
(EWG) 1960 als Vorläufer der heutigen Union, hatten Dänemark,
Großbritannien, Österreich, Norwegen, Portugal, Schweden und
die Schweiz die European Free Trade Association (EFTA) als quasi Konkurrenzmodell
zur EWG errichtet.4 Der Erfolgsweg der Europäischen Gemeinschaft
bis hin zur heutigen politischen Union war durch die recht große
wirtschaftliche Potenz der Mitgliedsstaaten der EFTA noch nicht abzusehen.
Nicht zuletzt durch seinen wirtschaftlichen Erfolg hat sich das Modell
der EU durchsetzen können, so dass die EFTA heute nur noch eine marginale
Rolle spielt.5
Durch
diese Konkurrenzsituation stellte sich die Frage nach einer Erweiterung
in einem anderem Licht dar, als sie es bei den späteren Erweiterungen
oder bei der bevorstehenden Osterweiterung tut. Eine Erweiterung bedeutete
demnach eine zunehmende wirtschaftliche Machtverschiebung in Richtung EG
durch die Öffnung neuer Märkte und die Absetzung vom Konkurrenzmodell
der EFTA.
Beitrittsanträge
der ersten Erweiterungsrunde hatten Großbritannien, Irland, Dänemark
und Norwegen gestellt. Die Verhandlungen zogen sich von den ersten Antragstellungen
1961 bis zum Beitritt Großbritanniens, Irlands und Dänemarks
und der Ablehnung des Beitritts durch Norwegen bis 1973 hin. Doch nicht
allein die zeitliche Dauer, sondern auch die ausgeprägte Komplexität
des Prozesses führte den Mitgliedsstaaten zum ersten Mal deutlich
vor Augen, weicher Umfang an notwendigen Anpassungsprozessen nicht nur
auf die Bewerberländer, sondern auch auf die Mitgliedsstaaten im Falle
einer Erweiterung zukommt; ein Aspekt, der besonders für die gegenwärtige
Erweiterungsdiskussion von enormer Bedeutung ist.
Zudem
zeigte die norwegische Ablehnung der EU-Mitgliedschaft 1973, dass trotz
aller wirtschaftlichen Erfolge auch die Möglichkeit des Scheiterns
des europäischen Projektes bestand. Gegenwärtig gibt es jedoch
für die meisten europäischen Staaten kaum eine Alternative zu
diesem Projekt. Die EFTA hat sich, wie bereits angedeutet, in ihren Zielen
als zu allgemein herausgestellt, und der Europarat als dritte große
europäische Organisation, ist von seiner Mitgliederzahl her zu groß
(40 Mitgliedsstaaten) und sein Aufgabengebiet, es bezieht sich vor allem
auf Demokratie-, Menschenrechts- und Kulturfragen, zu speziell. Die EU
befindet sich also in einer paradoxen Situation. Einerseits ist sie die
einzige ernst zu nehmende europäische Organisation, andererseits birgt
diese "Monopolsituation" die Gefahr, dass begründete europaskeptische
Positionen grundsätzlich an den gesellschaftlichen Rand gedrängt
werden, wodurch nationale Strömungen gestärkt werden könnten.
Hinsichtlich
der Interessenlage zur ersten Erweiterung der EG standen vor allem handfeste
wirtschaftliche Interessen im Vordergrund. Aus Sicht der EU eröffnete
sich mit den neuen Mitgliedsstaaten ein neuer, relativ wohlhabender Markt
und es ergab sich zudem die Möglichkeit, bisherige Außenhandelsbeziehungen
durch das britische Commonwealth of Nations erheblich zu erweitern.6
Für
Großbritannien waren wirtschaftliche Aspekte der entscheidende Faktor
für seinen Beitritt. Für Irland, Dänemark und Norwegen lag
der Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft zum einen durch die bestehenden
engen Handelsbeziehungen mit Großbritannien nahe, zum anderen wurde
in einem Beitritt auch die Chance gesehen, die starken historischen Bindungen
zum Vereinigten Königreich im Rahmen einer größeren Europäischen
Gemeinschaft aufzulockern.
Auf
wirtschaftlicher Ebene war ein weiterer wichtiger Aspekt der damaligen
Beitrittsverhandlungen die Tatsache, dass sich mit Irland ein relativ strukturschwacher
und weitgehend durch Agrarwirtschaft geprägter Staat um die Mitgliedschaft
in der vor allem industriell geprägten Europäischen Gemeinschaft
bewarb. Irische Befürchtungen hinsichtlich der Verwundbarkeit seiner
Industrie und Landwirtschaft konnten damals jedoch durch Ausgleichszahlungen
und Sonderregelungen relativ unproblematisch überwunden werden. Größere
Einwände von europäischer Seite blieben wohl schon aus dem Grund
aus, weil es sich eben nur um ein einziges, relativ bevölkerungsschwaches
Land handelte.
In
Bezug auf die bevorstehende Osterweiterung stellt sich die Situation dagegen
gänzlich anders dar. Angesichts der Dominanz des Agrarsektors in der
Wirtschaft der Beitrittskandidatenländern werden Ausgleichszahlungen
wie im bisherigen Maßstab nicht mehr möglich sein, will die
EU nicht finanziell handlungsunfähig werden.
Doch
nicht nur wirtschaftliche Interessen haben die Beitrittsverhandlungen der
ersten Erweiterungsrunde geprägt. In erheblichem Maße standen
auch handfeste politische Interessen und Ressentiments, vor allem auf französischer
Seite im Hintergrund. Vor allem die traditionelle französische Zurückhaltung
gegenüber Großbritannien, verstärkt durch die personalpolitische
Konstellation mit De Gaulle als England-skeptischem französischen
Staatspräsidenten, trugen dazu bei, dass sich gerade die Verhandlungen
mit Großbritannien so lange hinzogen.7
Die
erste Erweiterung hat zwei wichtige Faktoren aufgezeigt, die auch im gegenwärtigen
Erweiterungsprozess eine Rolle spielen können.
·Bedingt
durch den Ursprung der Europäischen Union als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
(EWG) stehen überwiegend wirtschaftliche Fragen im Vordergrund eines
Erweiterungsprozesses.
·Jede
Erweiterung der Union ist ein sehr labiles Vorhaben und in erheblichem
Umfang vom politischen Willen der Mitgliedsstaaten abhängig. Die ablehnende
Haltung Frankreichs gegenüber einer Mitgliedschaft Großbritannien
hat deutlich gezeigt, in welchem Maße die Weigerung eines einzigen
Mitgliedsstaates den Erweiterungsprozess bremsen und verzögern kann.8
Die
zweite Erweiterung der EG um Griechenland 1981 sowie Spanien und Portugal
1986 war im Gegensatz zur ersten Erweiterung vor allem durch politische
Interessen gekennzeichnet. Alle drei Staaten hatten sich Mitte der 70er
Jahre von ihren langjährigen Diktaturen befreit9 und standen
erst am Beginn einer demokratischen Entwicklung. In dieser Hinsicht wurde
sowohl von europäischer Seite als auch von Seite der Bewerberländer
eine Einbindung in die EG als grundlegender Beitrag zur Stabilisierung
eines demokratischen Entwicklungsprozesses gesehen.
Es
gab aber auch zahlreiche Stimmen, die gewichtige Argumente gegen die Aufnahme
von Griechenland, Portugal und Spanien vorbrachten. Im Wesentlichen bezogen
sich diese Einwände auf die enormen Unterschiede der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit der drei Staaten gegenüber der damaligen EG.
Interessanterweise bringen gerade diese Staaten in der gegenwärtigen
Erweiterungsdiskussion dieses Argument gegen die wirtschaftlich schwachen
Beitrittskandidatenländer vor.10 Letztendlich konnten sich
Griechenland, Spanien und Portugal jedoch mit ihren Forderungen durchsetzen.
Natürlich
spielten auch in dieser Erweiterungsrunde nationalstaatliche Interessen
eine besondere Rolle. Großbritannien befürchtete im Falle des
Beitritts von Griechenland zur EG das Zerbrechen eines labilen Gleichgewichts
zwischen Griechenland und der Türkei.11 Spezifisch französische
Interessen zeigten sich auf dem Agrarsektor. Einer Erweiterung der EU nach
Süden stand vor allem die französische Agrarlobby negativ gegenüber,
da sie die vermeintlich billigere Konkurrenz aus dem Süden fürchtete.
Für
die zweite Erweiterungsrunde lassen sich im Wesentlichen zwei Merkmale
herausfiltern.
·Trotz
der unumstrittenen Bedeutung wirtschaftlicher Fragestellungen müssen
diese nicht zwangsläufig im Vordergrund stehen. Auch rein politische
(in diesem Fall sicherheitsbezogene) Fragestellungen können den Ausgangspunkt
einer Erweiterung bilden.
·Der
Erweiterungsprozess der Union kann sich erheblich in die Länge ziehen,
besonders wenn es sich um wirtschaftliche Sonder- und Übergangsregelungen
geht. In Bezug auf die Osterweiterung bedeutet das, dass sich der gegenwärtige
Erweiterungsprozess unter Umständen äußerst lange hinziehen
kann. Ein Grund hierfür könnte sicherlich die weitgehend agrarische
Struktur
der osteuropäischen Länder sein.
Die
bisher letzte Erweiterung der 1993 in Europäische Union umbenannten
Europäischen Gemeinschaft erfolgte 1995 mit der Aufnahme von Österreich,
Finnland und Schweden. Eine norwegische Bewerbung scheiterte erneut und
wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.
Diese
Erweiterung vollzog sich im Wesentlichen ohne größere Probleme.
Gründe dafür waren erstens die relativ potente und stabile wirtschaftliche
Situation in allen drei Staaten, zweitens das Fehlen "heikler" Verhandlungsgebiete,
im Gegensatz zu den vorangegangenen Erweiterungsrunden, und drittens die
bereits vor der Erweiterung bestehenden relativ engen Beziehungen zur EU,
die eine Angleichung der rechtlichen Besitzstände erheblich erleichterten.12
Gerade
weil mit einem so problemlosen Vorgehen in der bevorstehenden Erweiterung
nicht zu rechnen sein wird, hat sich in der EU nach dem Vertrag von Amsterdam
1997 die Erkenntnis durchgesetzt, dass sich eine zunehmende Erweiterung
der Europäischen Union nur verwirklichen lassen wird, wenn die Union
auch erhebliche Energien in die Reform ihrer Institutionen (Europäisches
Parlament, Europäische Kommission, Europäischer Rat etc.) steckt.
Dieser
Reformbedarf sowie die Besonderheiten der Interessenlage der Union zeigen
sich vor allem, wenn man sich die speziellen Merkmale der bevorstehenden
Erweiterung im Gegensatz zu den bisherigen Erweiterungen vor Augen führt.
Merkmale
der Osterweiterung
Die
zukünftige Osterweiterung der EU zeichnet sich durch folgende Merkmale
aus:
·Wohlstandsgefälle
Im
Gegensatz zu allen vorhergehenden Erweiterungen ist das unterschiedliche
Wohlstandsniveau der osteuropäischen Länder zu den gegenwärtigen
Mitgliedsstaaten äußerst stark ausgeprägt. Bezüglich
der Osterweiterung bedeutet dies erheblich mehr "Vorarbeit" (Förder-
und Aufbauprogramme, Wirtschaftshilfen) und damit zusammenhängend
die Bereitstellungvon mehr Finanzmitteln, als
dies bei vorhergehenden Erweiterungen der Fall war.
·Zahl
der Bewerberländer
Noch
nie vorher haben so viele Staaten gleichzeitig Interesse für eine
Aufnahme gezeigt.13 Das bedeutet, dass die EU-Staaten in bisher
nicht gekanntem Maße zusätzliche Personal- und Finanzmittel
aufbringen müssen. Zudem erschwert die große Zahl der beteiligten
Akteure der Öffentlichkeit, die EU als sinnvolles Projekt wahrzunehmen
und zu unterstützen.
·Geostrategische
Ausdehnung
Alle
bisherigen Erweiterungen haben ihren Abschluss in den natürlichen
Grenzen des Kontinents (Mittelmeer und Atlantischer Ozean) gefunden. Die
bevorstehende Erweiterung umfasst dagegen beinahe den halben Kontinent
und findet ihr Ende an keiner natürlichen Grenze. Vielmehr wird sich
die EU bis an die Westgrenze der Russischen Föderation ausdehnen,
was zwangsläufig auch die endgültige Festlegung der Grenzen der
EU nach sich ziehen muss, da eine Integration der Russischen Föderation
allein aus pragmatischen Gründen nicht möglich und gewünscht
sein wird.
·Dynamik
der Osterweiterung
Im
Gegensatz zu früheren Erweiterungen, bei denen oft eher pragmatische
Lösungen im Vordergrund standen, ist die EU nun zu einer tiefgreifenden
und umfassenden Reform gezwungen, will sie weiterhin lebens- und handlungsfähig
bleiben. D.h., der Erweiterungsprozess wird direkt von Reformmaßnahmen
begleitet werden müssen, wodurch der Verlauf des Erweiterungsprozesses,
im Gegensatz zu früheren Erweiterungen schwieriger einzuschätzen
sein wird.
Prägende
Faktoren der Interessenlage
Die
Interessenlage hinsichtlich der Osterweiterung der EU lässt sich besser
verstehen, wenn man folgende prägende Faktoren beachtet:
·Parteiprogrammatische
und personelle Konstellationen.
Eine
eher europaskeptische Partei an der Regierungsmacht kann den Prozess der
Erweiterung und eine weitere Vertiefung der EU bremsen. Beispielhaft seien
hier die englischen Konservativen unter Margret Thatcher und der französische
Europaskeptiker Charles de Gaulle genannt.
Umgekehrt
kann eine pro-europäische Orientierung im Programm einer Partei ("New
Labour" in Großbritannien) oder sogar eines Staates (die europäische
Orientierung in der Bundesrepublik Deutschland) die Entwicklung der EU
stark vorantreiben und nationale Interessen eher in den Hintergrund verdrängen.
·Geographische
Nähe zu den Beitrittskandidaten.
Die
Interessenlage in den Mitgliedsstaaten wird erheblich durch ihre geographische
Nähe zu den Beitrittsländern geprägt.14 D.h.,
je näher ein Land zur den Beitrittskandidaten in Osteuropa gelegen
ist, um so wichtiger ist das Thema Osterweiterung für dieses Land.
So ist verständlich, dass in der öffentlichen Diskussion der
europäischen Länder, die an der Peripherie wie z. B. Portugal,
Irland oder Griechenland gelegen sind, das Thema Osterweiterung gleichgültiger
wahrgenommen wird.15
·Historische
Beziehungen zwischen Beitrittskandidaten und Mitgliedsländern.
Gegenwärtige
Beziehungen der Staaten sind stets auch durch historische Erfahrungen,
positiv oder negativ, geprägt. Als Beispiele seien hier Frankreich
und seine traditionellen Beziehungen zu Polen und Rumänien oder aber
die eher auf negativen Erfahrungen der jüngeren Geschichte aufbauenden
Beziehungen von Deutschland zu Polen und der Tschechischen Republik genannt.
·Wohlstandsgrad
der Mitgliedsländer.
Schließlich
prägt der Wohlstandsgrad in den einzelnen Mitgliedsländern die
jeweilige Interessenlage. "Ärmere", eher an der Peripherie gelegene
Staaten neigen daher eher zu skeptischen Äußerungen hinsichtlich
der Osterweiterung, da sie bezüglich der europäischen Strukturfonds
"Konkurrenz" durch die noch ärmeren osteuropäischen Staaten erwarten.
Auf der Seite der "reicheren" Länder ist man dagegen eher bereit,
finanzielle Einschränkungen auf sich zu nehmen, da man sich im Gegenzug
wirtschaftliche Verbesserungen durch die Osterweiterung verspricht.
Die
Interessenlage der EU als supranationaler Akteur
Betrachtet
man die EU als international agierenden supranationalen Akteur, stellt
sich ihre Interessenlage folgendermaßen dar:
·Die
Mitgliedschaft steht laut Art. 49 EU-Vertrag jedem europäischen Staat
offen. Daher wird in der Osterweiterung in geopolitischer Hinsicht die
Vollendung der europäischen Integration gesehen.20
·Die
EU erhofft sich zweitens durch die Erweiterung einen positiven Effekt auf
die politische Stabilisierung der noch recht jungen osteuropäischen
Demokratien.21
·Die
Osterweiterung bedeutet für die EU drittens eine Ausdehnung des Binnenmarktes
und eine stärkere Stellung der EU auf den Weltmärkten. 22
Da
diese Standpunkte Teil von Vertragswerken sind bzw. im Rahmen gemeinsamer
Erklärungen veröffentlicht wurden, lässt sich daraus ableiten,
dass sich in diesen Äußerungen im Wesentlichen der gemeinsame
Kern der Interessen aller Mitgliedsstaaten wiederspiegelt, mögen die
sonstigen Positionen der einzelnen Staaten noch so verschieden sein.
Die
Interessenlage der Mitgliedsländer der EU
Obwohl
die Interessenlage in den Mitgliedsländern der EU im Detail sehr unterschiedlich
ist, lassen sich im Wesentlichen fünf Hauptpositionen herausarbeiten.
·Ostseeanrainerstaaten
Da
im Zuge der Osterweiterung gleich mehrere nordeuropäische Länder
(Estland, Litauen, Lettland und Polen) der EU beitreten werden, haben besonders
die skandinavischen Länder ein vitales Interesse für einen baldigen
Beitritt. Diese Beitritte werden im Verhältnis die Macht der nordeuropäischen
Staaten stärken und im Gegenzug das Gewicht der bevölkerungsreichen
mitteleuropäischen Staaten relativieren.23
·Südeuropäische
Staaten und Irland
Die
Gruppe der südeuropäischen Staaten, sowie Irland waren bisher
die größten Profiteure der europäischen Ausgleichszahlungen.
Besonders Griechenland, Spanien und Portugal stehen daher der Osterweiterung
eher skeptisch entgegen, da sie den Verlust bisheriger Fördermittel
befürchten. Diese Skepsis wird dadurch gefördert, dass Handelsvorteile,
die durch die Erweiterung entstehen werden, sich zunächst eher nicht
in diesen Ländern auswirken werden, wodurch der Eindruck entstehen
könnte, dass mit der Osterweiterung nur Kosten, aber keine Vorteile
verbunden sein werden.24
·Großbritannien
Großbritannien
ist zwar als große Wirtschaftsnation der EU gegenüber aufgeschlossen,
tendenziell aber gegen weitere Integrationsschritte eingestellt. Durch
die baldige Erweiterung der EU, möglichst ohne größere
vorausgehende integrative Reformen hofft man die europäische Integration
insgesamt zu bremsen, auch aus dem Grund, die im Zuge des eigenen Beitrittsprozesses
ausgehandelten Sonderregelungen beibehalten zu können.25
·Benelux-Staaten
Aus
der gemeinsamen Erfahrung des Scheiterns ihrer Neutralitätspolitik
heraus richteten die Benelux Staaten (Belgien, Niederlande und Luxemburg)
nach dem Ende des 2. Weltkriegs ihre Außenpolitik weitgehend auf
den europäischen Kontext aus. In der europäischen Integration
wurde eine Sicherheitsgarantie für das eigene Land gesehen. Die Benelux-Staaten
wurden also auch aus diesem Grund zur Keimzelle der EU. Aus dieser Sicht
ist auch die Haltung dieser Staaten zur Osterweiterung der EU verständlich.
Einerseits bedeutet der Beitritt weiterer Länder eine Machtbegrenzung
der großen Mitgliedsstaaten, was ganz im Sinne der kleinen Benelux-Staaten
ist, andererseits haben die Benelux-Staaten, wie sonst kaum ein Mitgliedsland
die Notwendigkeit von Reformen erkannt, weshalb sie zu der Position neigen,
dass einer Erweiterung der EU unbedingt eine Erneuerung ihrer Strukturen
und eine Vertiefung der Integration vorausgehen sollte. 26
·Italien
Vergleichbar
mit den Benelux-Staaten gab es für Italien nach dem 2. Weltkrieg und
den Erfahrungen des Mussolini-Regimes keine Alternative zur europäischen
Einbindung. Auch aus diesem Grund gehört Italien zu der Gruppe der
Europa-Befürworter. Was die Osterweiterung anbelangt, so ist Italien,
vor allem bezüglich wirtschaftlicher Zugewinne, grundsätzlich
positiv eingestellt. Allerdings hängt die Haltung Italiens stark davon
ab, in welchem Maße es seine Rolle als große Industrienation
innerhalb Europas und der Welt
auch nach einer Erweiterung beibehalten kann.27
·Anrainerstaaten
Die
Gruppe der Anrainerstaaten (Deutschland, Österreich, im weiteren Sinne
auch Frankreich) ist durch ihre geographische Lage am unmittelbarsten durch
die Osterweiterung betroffen. Eine genauere Darstellung der Interessenlage
in diesen Ländern wird daher in den folgenden Abschnitten vorgenommen.
Die
Interessenlage in Deutschland:
Nach
dem Ende des sozialistischen Regimes in Ostdeutschland 1989 und dem damit
einhergehenden Zusammenbruch der osteuropäischen Diktaturen wurde
den osteuropäischen Staaten in absehbarer Zeit die "Rückkehr
nach Europa" in Aussicht gestellt. Die Bundesrepublik Deutschland machte
sich dabei von Anbeginn erheblich für eine Osterweiterung der Union
stark.
Dieses
Engagement lässt sich durch die besondere geschichtliche Vergangenheit
und die damit zusammenhängende außenpolitische Doktrin verstehen.
Aus der deutschen außenpolitischen Tradition der Nachkriegszeit,
der sog. Strategie der "Selbsteinbindung" in die Bündnisse des Westens
(NATO, EG) hat sich in der Folgezeit bis heute die deutsche Haltung zu
Europa entwickelt. Zwar hat Deutschland nach der Wiedererlangung seiner
vollen Souveränität heute die Möglichkeit, selbständiger
zu handeln. Realistisch betrachtet gibt es jedoch für den deutschen
Staat keine andere Option als die Selbsteinbindung in den europäischen
Kontext. Die Bundesrepublik Deutschland ist daher gewissermaßen "per
Verfassung" 28 zum Antriebsmotor in Sachen Europa und Osterweiterung
geworden.
Ganz
unabhängig von früheren deutschen Herrschaftsansprüchen,
hat sich in der Diskussion um die Osterweiterung der EU in Deutschland
auch die Meinung herausgebildet, dass Deutschland dann nicht länger
den östlichen Abschluss der Europäischen Union bilden soll. Vielmehr
möchte man in Zukunft die Rolle des ruhenden Pols im Zentrum des europäischen
Kontinents einnehmen. Deutschland soll als Vermittler zwischen den neuen
und den gegenwärtigen Mitgliedsstaaten dienen, ohne aber, wie bisher,
durch den Schutz der Außengrenzen und den damit zusammenhängenden
Problemen wie z. B. Rauschgiftschmuggel, Menschenhandel und illegaler Einwanderung
zu sehr finanziell belastet zu werden.30
Neben
diesen politischen Vorteilen verspricht sich gerade die deutsche Wirtschaft
in Bezug auf die Osterweiterung durch die zentrale Lage in Europa natürlich
auch erhebliche Gewinne. Angesichts der eher bescheidenen deutschen Wirtschaftszahlen
erhofft man sich im Osten Europas neue Absatzmärkte und Produktionsstandorte.
Ein Indiz für diese Entwicklung ist, dass sich seit der Wende die
Handelsbeziehungen nach Osteuropa bereits deutlich gesteigert haben.31
Ungarn
ist in dieser
Hinsicht Vorreiter.
Diese
Zunahme des Handels wird natürlich besonders dadurch gefördert,
dass geographisch gesehen, Deutschland an zwei der vielversprechendsten
Beitrittskandidaten, nämlich Polen und die Tschechische Republik,
direkt angrenzt. Zudem bedingt die zentrale Lage Deutschlands, dass der
Handelsverkehr der osteuropäischen Länder mit den EU-Staaten
quasi automatisch deutsches Territorium durchqueren muss, um in andere
Teile der EU zu gelangen, was wiederum die Wirtschaft innerhalb Deutschlands
fördern dürfte.
Insgesamt
steht man in Deutschland der Osterweiterung der EU also relativ offen gegenüber.
Allerdings steht der Hoffnung auf wirtschaftliche Verbesserungen auch die
Angst vor einer Zuwanderungswelle aus Osteuropa und der Abwanderung deutscher
Firmen in billigere Produktionsstandorte im nahen Ausland gegenüber.32
Gerade
mit Blick auf den ersten Gesichtspunkt ist die vor kurzem geführte
Debatte in Deutschland zur Volksabstimmung über den EU-Beitritt durchaus
nicht ungefährlich.
Die
Interessenlage in Österreich
Die
Republik Österreich ist geographisch gesehen am stärksten von
einer evtl. Osterweiterung betroffen, da allein vier der Beitrittskandidatenländer
direkt an ihre Grenzen anschließen. Im Norden liegen die Tschechische
und die Slowakische Republik, im Osten Ungarn und im Süden Slowenien.
Aus dieser Lage als Anrainerland entstehen Ängste, die immer wieder
europafeindlichen Gruppen Zulauf verschaffen33, welche gegen
"Bevölkerungsströme" aus dem Osten eine radikale Abschottung
befürworten.
Lässt
man diese populistischen Agitationen außen vor, die sicher die Situation
noch zusätzlich angeheizt haben, sollte man, diese Befürchtungen
in allen Parteien jedoch ernst nehmen und ernsthaft diskutieren. Andernfalls
könnten europafeindliche Kräfte an Zulauf gewinnen und den Prozess
der Osterweiterung erheblich gefährden.
In
jedem Fall lassen sich gewichtige Argumente gegen solche, im Kern fremdenfeindliche
Meinungen vorbringen.
·Die
Gefahr, dass es nach einer Osterweiterung zu enormen Wanderungsbewegungen
kommt, ist grundsätzlich relativ gering. Menschen sind, wenn irgend
möglich, lieber in ihrer Heimat, als dass sie lange Reisen und das
unsichere Leben in einer völlig fremden Umgebung auf sich nehmen.
Zweitens
dürfte die Gefahr einer Einwanderungswelle allein dadurch gemindert
werden, dass im Zuge der Osterweiterung die osteuropäische Wirtschaft
einen kräftigen Wachstumsschub erhalten wird, so dass für Emigration
in den "reichen Westen" kein Anlass mehr besteht.34 Gerade Befürchtungen
einer Zuwanderungswelle aus Südeuropa (Portugal/Spanien) haben sich
nach deren Beitritt nicht bestätigt.
·Immer
wieder wird die Angst geäußert, dass mit der Osterweiterung
zunehmend Betriebe und Unternehmen ihren Standort in den nahen Osten verlegen
könnten, um dort die Vorteile geringerer Produktionskosten und niedrigerer
Sozialleistungen nutzen zu können.
Diese
Gefahr besteht sicherlich. Allerdings lässt sich in vielen Wirtschaftsbereichen,
ja sogar im bisher eher standortgebundenen Industriesektor eine zunehmende
Flexibilität der Unternehmen nicht mehr rückgängig machen.
Das heißt, dass man sich in Zukunft in jedem Fall darauf einstellen
müssen wird, dass Unternehmen den für sich idealen Standort mit
den besten Rahmenbedingungen wählen, unabhängig in welchem Staatengefüge
dieser Standort liegen sollte.
Für
Österreich gilt im Grunde genommen, was für Deutschland bereits
erwähnt wurde:
Auch
in Österreich setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass die
Osterweiterung vor allem wirtschaftliche Vorteile bringen wird. Allerdings
wird in Zukunft sehr viel davon abhängen, in welchem Umfang sich anti-europäische
Kräfte gegen eine Osterweiterung stemmen können. Da eine Erweiterung,
wie in der Einleitung bereits erwähnt, in jedem Fall von allen Mitgliedsstaaten
abgesegnet werden muss, wird Österreich also in Bezug auf die Osterweiterung
in jedem Fall eine Schlüsselrolle zukommen.
Deswegen
erscheint die Isolierungsaktion der EU-Länder gegenüber Österreich
nach der Wahl 2000 und der Regierungsbeteiligung der FPÖ von Anfang
an verfehlt. Der nachträgliche "Persilschein" der drei Weisen für
Österreich hat nur den EU-Regierungen gedient, die aus dieser wenig
durchdachten Aktion ohne Gesichtsverlust herauskommen wollten. Schließlich
ist dies wohl keine Umgangsform mit Mitgliedern einer Staatengemeinschaft,
zumal nicht mit kleinen Ländern. Das ließe ja für die Zukunft
Befürchtungen in den Beitrittskandidatenländern entstehen. Soweit
ersichtlich wird sich diese beinahe parteipolitisch einzuschätzende
Aktion nicht wiederholen.
Die
Interessenlage in Frankreich
Die
Politik Frankreichs ist traditionell maßgeblich durch nationale Interessen
bestimmt. Hinzu kommt die ebenfalls schon zur Tradition gewordene Konkurrenz
zu den USA, die bedingt, dass Frankreich dazu tendiert, Europa unter seiner
Führung zu einer eigenständigen Macht zu formen. Die Gründe
hierfür liegen sicherlich in dem Verlust der Weltmachtrolle, den Frankreich
spätestens seit dem Algerienkrieg der 60er Jahre hinnehmen musste.
Neue
Mitgliedsstaaten bedeuten in dieser Hinsicht natürlich eine Relativierung
des Einflusses Frankreichs in Europa. Mit diesem "Machtverlust" wird sich
Frankreich, ähnlich wie Deutschland, langfristig abfinden müssen,
denn durch die zahlreichen neuen Mitgliedsstaaten wird eine Veränderung
des Einflusses (in den Abstimmungsmodi und in der Bedeutung der Länder)
zwangsläufig erfolgen.
Historische
Erfahrungen mit Deutschland spielen, ähnlich wie bei der Tschechischen
Republik und Polen36 auch für Frankreich eine bedeutende
Rolle in Bezug auf die Osterweiterung. Denn die traditionellen französischen
Befürchtungen37 gegenüber einer eigenständigen
deutschen Bündnispolitik wurden durch die neugewonnene größere
diplomatische Flexibilität Deutschlands nach 1990 erst einmal neu
geweckt.
Allerdings
konnten diese Befürchtungen zum Teil durch informelle Vereinbarungen
zwischen Deutschland, Frankreich und Polen (sog. Weimarer Dreieck 1991)
abgeschwächt werden. Trotzdem bedeutet in diesem Zusammenhang eine
Osterweiterung der Union für Frankreich eine Art Sicherheitsgarantie,
da auf diese Weise Deutschland weiter in europäische Strukturen eingebunden
wird.
Wirtschaftlich
gesehen, gehört Frankreich mit Deutschland und Österreich zu
den Staaten, die am meisten Nutzen aus der Osterweiterung ziehen werden.
Zudem
spielen historische Beziehungen, speziell die Rumäniens zu Frankreich
eine besondere Rolle. Man kann sich auf die gemeinsamen romanischen Sprachwurzeln
und die vielfältigen geschichtlichen Beziehungen (Ausbildung rumänischer
Intellektueller in Frankreich; rumänische Exilanten in Frankreich
durch die traditionell offene französische Asylpolitik ) beziehen.
Gerade in Bezug auf Rumänien äußert sich dieses spezielle
Verhältnis darin, dass sich Frankreich sogar als eine Art Interessensanwalt
ausgibt und dafür eintritt, dass durch den Beitritt reicherer osteuropäischer
Länder, die weitere Entwicklung ärmerer Länder, wie Bulgarien
und Rumänien, nicht gebremst oder sogar rückgängig gemacht
werden dürfe.38
Insgesamt
steht Frankreich der Osterweiterung trotz des absehbaren relativen Machtverlustes
positiv gegenüber. Allerdings wird in Frankreich, ähnlich wie
in den Benelux-Staaten, gefordert, dass vor einer Erweiterung eine grundlegende
Reform der jetzigen EU stattfinden sollte.39
Fazit
Es
hat sich herausgestellt, dass grundsätzlich alle Staaten, die am Erweiterungsprozess
beteiligt sind, sich mehr oder weniger für eine Osterweiterung der
Union aussprechen; allenfalls gibt es skeptische Haltungen, die aber überwunden
werden können.
Das
Interesse der einzelnen Staaten stellt sich allerdings differenzierter
dar, als gemeinhin angenommen. So lassen sich die Positionen nicht einfach
in eher befürwortende und eher ablehnende einteilen. Vielmehr zeigt
sich, dass hinter der Befürwortung der Erweiterung der Europäischen
Union sehr unterschiedliche Interessen stecken.
Aus
diesem Grund werden einige Aufgaben von besonderer Bedeutung in der Diskussion
um die Osterweiterung der Europäischen Union sein:
·Befürchtungen
müssen ernsthafter wahrgenommen werden, ohne gleichzeitig nationalistische
Tendenzen schönzureden. Lässt man diese Befürchtungen beiseite,
verliert jegliche politische Aktivität in Richtung Osterweiterung
an Glaubwürdigkeit.
·Reine
Kosten-Nutzen Vergleiche schaffen keine echte Identifikation mit dem Projekt
der Erweiterung.
·Visionäre
und kulturelle Vorteile einer Erweiterung müssen hervorgehoben werden.
Dadurch könnte die EU als Projekt eine neue Symbolkraft gewinnen,
die ansonsten kaum mehr zu vermitteln ist.
__________________________________________________________________________________________________________________
Anmerkungen:
1Vgl. Jachtenfuchs, Markus und Beate
Kohler-Koch. Regieren im dynamischen Mehrebensystem. In: Markus
Jachtenfuchs und Beate Kohler-Koch (Hrsg.). Europäische Integration.
Opladen, o. Auf. 1996. S. 15-44.
2Vgl. Gabrisch, Hubert. Wirtschaftliche
und finanzielle Rahmenbedingungen einer Osterweiterung der EU im Spiel
nationaler und europäischer Machtpositionen.
In:
Wittschorek, Peter (Hrsg.). Agenda 2000. Baden-Baden, o. Auf. 1998/99. S.
143.
3Vgl. EU-Vertrag. Art. 49. In:
Vertrag von Amsterdam. Texte des EU-Vertrages und des EG-Vertrages
mit den deutschen Begleitgesetzen. Hrsg. v. Thomas Läufer. Bonn, o. Auf. 1999.
S. 45.
4Vgl. Preston, Christopher. Enlargement
and Integration in the European Union. London, New York, o. Aufl. 1997. S. 26f.
5Lediglich Liechtenstein, Island,
Norwegen und die Schweiz sind gegenwärtig noch EFTA-Mitglieder.
6Vgl. Preston, Christopher. S. 37.
7Vgl. Morgan, Roger. Großbritannien. In:
Weidenfeld, Werner (Hrsg.). Europa-Handbuch (Schriftenreihe. Band 359).
Bonn, o. Aufl. 1999. S. 128.
8Vgl S. 17 dieser Arbeit.
9Militärdiktatur in Griechenland von
1967 bis 1974, Regierung des nationalistischen Franco Regimes in Spanien von
1939 bis 1975, Diktatur unter General Salar in Portugal von 1926 bzw. 1933 bis
1974.
10Vgl. S. 13f. dieser Arbeit.
11Das Interesse Großbritanniens in dieser
Region beruht auf der besonderen Beziehung des Vereinigten Königreiches mit
Zypern. Großbritannien war von 1914 bis zu dessen Unabhängigkeit 1964
Schutzmacht in Zypern.
12Vgl. Preston, Christopher. S. 107ff.
13Zehn mittel- und osteuropäische
Staaten bewerben sich um Mitgliedschaft in der EU: Estland, Lettland, Litauen,
Polen, die Tschechische Republik, die Slowakische Republik, Ungarn, Slowenien,
Rumänien und Bulgarien.
14Vgl. Bertelsmann Stiftung
Forschungsgruppe Europa (Hrsg.). Kosten, Nutzen und Chancen der Osterweiterung
für die Europäische Union. Gütersloh, 2. Aufl. 1998. S. 9.
15Vgl. Wagener, Hans-Jürgen und
Heiko Fritz. Transformation-Integration-Vertiefung.
Zur
politischen Ökonomie der EU-Osterweiterung. In: Wagener, Hans-Jürgen
und Helko Fritz (Hrsg.). Im Osten was Neues. Aspekte der EU-Osterweiterung
(EINE Welt. Texte der Stiftung Entwicklung und Frieden. Bd. 7). Bonn, o. Aufl.
1998. S. 26f.
16Vgl. Freudenstein, Roland. Nachdenken
über den Europa-Begriff. Integrationsmotivation einst und jetzt. In:
Internationale Politik, Nr. 11, 1997. S. 47.
17Vgl. Skubiszewski, Krzysztof.
Deutschland: Anwalt Mitteleuropas. Eine polnische Sicht der deutschen Europa-Politik.
In: Internationale Politik, Nr. 2, 1997. S.32.
18Vgl. Kempe, Iris. Direkte
Nachbarschaft. Die Beziehungen der erweiterten EU und der Russischen
Föderation, Ukraine, Weißrußland und Moldova. Gütersloh, o. Aufl. 1998.
19Beispielsweise besteht Unklarheit über
den Grenzverlauf zwischen Rumänien und der Moldova. Vgl. Kempe, Iris. S. 36f.
20Vgl. Wagener, Hans-Jürgen und
Heiko Fritz. S. 39.
21Hier wird meiner Meinung nach ganz
bewusst auf das geradezu klassisch gewordene europäische Integrationsmotiv der
1940/50er Jahre, nämlich die "Kriegsverhinderung" zurückgegriffen.
Vgl.: Freudenstein, Roland. S. 43.
22Vgl. Baier, Stephan. Osterweiterung.
Europas größte Herausforderung. Graz, o. Aufl. 1998. S. 32. Und: Bertelsmann
Stiftung Forschungsgruppe Europa S. 8.
23Vgl. Sundberg, Jan. Skandinavien. In:
Weidenfeld, Werner (Hrsg.). Europa-Handbuch (Schriftenreihe Bd. 359).
Bonn, o. Aufl. 1999. S. 205.
24Vgl. Wagener, Hans-Jürgen und
Heiko Fritz. S. 41.
25Vgl. Morgan, Roger. S. 128.
26Vgl. Woyke, Wichard. Belgien, die
Niederlande und Luxemburg. In: Wagener, Hans-Jürgen. S. 80, 84 und 88.
27Vgl. Masala, Carlo. Italien. In:
Weidenfeld, Werner (Hrsg.). Europa-Handbuch (Schriftenreihe Bd. 359). Bonn,
o. Aufl. 1999. S. 122ff.
28Vgl. Art. 23, GG. In: Vertrag von
Amsterdam. S. 337f.
29Vgl. Schmidt-Häuer, Christian. In
der Warteschlange. Die Osterweiterung der EU ist ein gigantisches Unterfangen.
Es darf nicht verzögert werden. In: DIE ZEIT, Nr. 43, 21. Oktober 1999. S. 3.
30Vgl. Deubner, Christian. Frankreich in
der Osterweiterung der EU, 1989 bis 1997. In: Politische Studien, Heft 363,
Jan/Feb. 1999. S. 94 f.
31Die Ausfuhren nach Osteuropa haben sich
seit 1989 vervierfacht, die Einfuhren verdreifacht. Vgl. Bertelsmann Stiftung
Forschungsgruppe Europa. S. 8.
32Vgl. Gros, Jürgen. Bundesrepublik
Deutschland. In: Weidenfeld, Werner (Hrsg.). Europa-Handbuch
(Schriftenreihe Band 359). Bonn, o. Aufl. 1999. S. 103.
33Gegenwärtig versucht die rechtspopulistische
Partei FPÖ aus diesen Ängsten Profit zu ziehen.
34Vgl. Bertelsmann Stiftung
Forschungsgruppe Europa, S. 9.
35Die zweite Erweiterungsrund um
Griechenland, Spanien und Portugal hat bereits gezeigt, dass im Vorfeld
befürchtete Emigrationswellen ausgeblieben sind. Vgl. Freudenberg, Tobias. Die
Mobilität der Unionsbürger - erwünscht, gefördert und gefürchtet. In: Das
Parlament, Nr. 12, 17.3. 2000. S. 1.
36Vgl.
oben.
37Vgl. Deubner, Christian. S. 91f.
38Vgl. Deubner, Christian. S. 111 f.
39Vgl. Ménudier, Henri. Frankreich. In:
Weidenfeld, Werner (Hrsg.). Europa-Handbuch (Schriftenreihe. Band 359).
Bonn, o. Aufl. 1999. S. 114.
40Vgl. Bertelsmann Stiftung
Forschungsgruppe Europa. S. 11.
Tim
Michael Temme